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RG, 14.12.1917 - Rep. II. 261/17 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Staatsbibliothek Berlin
Hat eine vom Verkäufer nach Handelsgebrauch zu leistende sechsmonatige Garantie Einfluß auf die Verjährung der Gewährleistungsansprüche?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auswirkungen einer nach Handelsbrauch zu leistenden sechsmonatigen Garantie auf die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen
- opinioiuris.de
Sechsmonatige Garantie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 91, 305
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 20.12.1978 - VIII ZR 246/77
Auslegung einer Garantieerklärung
Eine beim Verkauf beweglicher Sachen vereinbarte Garantie von mehr als sechs Monaten besagt daher im Regelfall, daß alle während der Garantiefrist auftretenden Mängel Gewährleistungsansprüche auslösen können und die - gesetzlich oder vertraglich vereinbarte - Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche erst mit der Entdeckung des Mangels beginnt, mithin in Fällen, in denen der Mangel erst kurz vor Ablauf der Garantiefrist auftritt, u.U. erst nach Ende dieser Frist abläuft (RGZ 65, 119, 121; 91, 305, 307; Senatsurteilevom 31. Januar 1962 - VIII ZR 207/60 = Betrieb 1962, 367 = BB 1962, 234, undvom 13. Oktober 1965 - VIII ZR 169/63 = Betrieb 1965, 1736;… Mezger a.a.O. § 477 Rdn. 15;… Ballerstedt bei Soergel/Siebert, 10. Aufl. § 477 Anm. 15;… Honsell bei Staudinger, BGB, 12. Aufl. § 477 Rdn. 32;… Erman/Weitnauer a.a.O. § 477 Rdn. 13). - BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 9/60 Da gegen wird, wie das Reichsgericht mehrfach ausgesprochen hat (RGZ 91, 305; 128, 211,213), eine über die Verjährungsfrist nicht} hinausgehende Garantiefrist mangels besonderer â- Anhaltspunkte für einen gegenteiligen Vertragswillen auf die Verjährung keinen Einfluß haben.
- BGH, 10.01.1958 - VIII ZR 412/56
Verjährung des Anspruchs auf Wandlung nach Zustimmung des Verkäufers
Eine solche Garantie kann rechtlich als eine Zusicherung des Verkäufers aufgefaßt werden, daß die Ware zur Zeit des Gefahrübergangs die Eigenschaft längerer Haltbarkeit habe und der Verkäufer dafür einstehen müsse, falls binnen 90 Tagen nach dem Datum der Verschiffung Mängel hervortreten sollten (vgl. RGZ 91, 305, 306; ferner RG LZ 1931, 174 Nr. 3; OLG München HRR 1940, 151; Heinichen in HGB RGRK § 377 Anm. 193). - BGH, 26.10.1960 - VIII ZR 150/59
Einverständnis eines Verkäufers mit einer Ersatzlieferung hinsichtlich einer …
Das Reichsgericht hat allerdings in RGZ 91, 305; 128, 211, 213 den Standpunkt eingenommen, daß eine über die Verjährungsfrist nicht hinausreichende Garantiefrist mangels besonderer Anhaltspunkte für einen gegenteiligen Vertragswillen auf die Verjährung keinen Einfluß habe. - BGH, 07.03.1956 - VI ZR 279/54
Rechtsmittel
Im allgemeinen neige aber, so hat das Reichsgericht ausgeführt, der Handelsverkehr wenig zu der Annahme, die dem raschen Abschluß der Streitigkeiten und damit der Verkehrssicherheit dienende Verjährungsfrist zu verlängern (RGZ 91, 305).